Bald ist es wieder so weit: Die jährliche Abgabe der Steuererklärung steht vor der Tür. Wie du deine Spenden von den Steuern abziehst und worauf du dich achten musst, erfährst du hier.
Grundsätzliches, um Spenden von Steuern abzuziehen
Spenden an gemeinnützige, steuerbefreite Organisationen kannst du grundsätzlich von deinen Steuern abziehen. Kantonale Steuerämter führen Verzeichnisse der steuerbefreiten Organisationen. Wenn du dir also bei einer Organisation nicht sicher bist, kannst du im Verzeichnis des Kantons nachschauen, in welchem die gesuchte Organisation domiziliert ist.
Hierbei ist zu beachten, dass Organisationen, welche steuerbefreit sind, nicht unbedingt gemeinnützig tätig sein müssen. Beispielsweise sind Kirchgemeinden auch von der Steuerpflicht entbunden, verfolgen jedoch sogenannte Kultuszwecke und keine Gemeinnützigkeit.
Geld, Wertschriften oder Gegenstände?
Bei der Steuererklärung kannst du nicht nur gespendetes Geld abziehen. Ebenfalls zulässig sind gespendete Wertschriften, Liegenschaften oder sogar Kunstgegenstände.
Wichtig dabei ist, dass du eine Bestätigung hast, welche dir deine Spende belegt. Gewöhnlicherweise senden NPO bis spätestens im Februar einen Nachweis für die Steuern an die Spender:innen zu den Spenden des Vorjahres. Dieser Nachweis beinhaltet die Summe, die du im Jahr an diese Organisation gespendet hast.
Wie viel kann ich abziehen?
Privatpersonen können bei den Bundessteuern maximal Spenden im Wert von 20 Prozent des eigenen Reineinkommens abziehen. Dabei müssen die Spenden über das ganze Jahr im Minimum 100 Franken betragen.
Auf kantonaler Ebene können die Limiten für Steuerabzüge unterschiedlich ausfallen. Auf der Webseite der Zewo findest du eine Übersicht über die unterschiedlichen Limiten nach Kanton.
Wenn du weitere Fragen zur Steuererklärung hast, die wir hier nicht beantwortet haben, kannst du dich unter folgenden Links weiter in das Thema einlesen:
Zewo: Spenden von den Steuern abziehen
Beobachter: Geld spenden und vom Steuerabzug profitieren – das gilt