Spen­den von den Steu­ern abzie­hen in der Schweiz

Zuletzt aktualisiert:

Bald ist es wie­der so weit: Die jähr­li­che Abga­be der Steu­er­erklä­rung steht vor der Tür. Wie du dei­ne Spen­den von den Steu­ern abziehst und wor­auf du dich ach­ten musst, erfährst du hier.

Grund­sätz­li­ches, um Spen­den von Steu­ern abzuziehen

Spen­den an gemein­nüt­zi­ge, steu­er­be­frei­te Orga­ni­sa­tio­nen kannst du grund­sätz­lich von dei­nen Steu­ern abzie­hen. Kan­to­na­le Steu­er­äm­ter füh­ren Ver­zeich­nis­se der steu­er­be­frei­ten Orga­ni­sa­tio­nen. Wenn du dir also bei einer Orga­ni­sa­ti­on nicht sicher bist, kannst du im Ver­zeich­nis des Kan­tons nach­schau­en, in wel­chem die gesuch­te Orga­ni­sa­ti­on domi­zi­liert ist. 

Hier­bei ist zu beach­ten, dass Orga­ni­sa­tio­nen, wel­che steu­er­be­freit sind, nicht unbe­dingt gemein­nüt­zig tätig sein müs­sen. Bei­spiels­wei­se sind Kirch­ge­mein­den auch von der Steu­er­pflicht ent­bun­den, ver­fol­gen jedoch soge­nann­te Kul­tus­zwecke und kei­ne Gemeinnützigkeit.

Tipp

Orga­ni­sa­tio­nen auf der Spen­den­platt­form von StiftungSchweiz sind stets gemein­nüt­zig und steu­er­be­freit und wur­den von unse­rem Team sorg­fäl­tig über­prüft. Auch Spen­den an Zewo-zer­ti­fi­zier­te Orga­ni­sa­tio­nen kannst du immer von den Steu­ern abzie­hen. Denn um ein Zewo-Zer­ti­fi­kat zu erlan­gen, muss eine Orga­ni­sa­ti­on sowohl steu­er­be­freit wie auch gemein­nüt­zig tätig sein.

Geld, Wert­schrif­ten oder Gegenstände?

Bei der Steu­er­erklä­rung kannst du nicht nur gespen­de­tes Geld abzie­hen. Eben­falls zuläs­sig sind gespen­de­te Wert­schrif­ten, Lie­gen­schaf­ten oder sogar Kunstgegenstände.

Wich­tig dabei ist, dass du eine Bestä­ti­gung hast, wel­che dir dei­ne Spen­de belegt. Gewöhn­li­cher­wei­se sen­den NPO bis spä­te­stens im Febru­ar einen Nach­weis für die Steu­ern an die Spender:innen zu den Spen­den des Vor­jah­res. Die­ser Nach­weis beinhal­tet die Sum­me, die du im Jahr an die­se Orga­ni­sa­ti­on gespen­det hast.

Hin­weis

Gewöhn­lich kannst du in dei­ner Steu­er­erklä­rung pro Orga­ni­sa­ti­on nur einen Nach­weis ein­rei­chen. Wenn du also meh­re­re Male an die glei­che Orga­ni­sa­ti­on gespen­det hast, kannst du nicht ein­fach alle indi­vi­du­el­len Spen­den­be­stä­ti­gun­gen sam­meln und ein­rei­chen. Des­we­gen erhältst du Anfang Jahr einen Steu­er­be­leg mit einer Zusam­men­fas­sung dei­ner Spen­den. Eini­ge Non­pro­fits behal­ten es sich auch vor, erst ab einer Sum­me von hun­dert Fran­ken eine Spen­den­be­schei­ni­gung aus­zu­stel­len, um Ver­wal­tungs­ko­sten zu sparen.

Wie viel kann ich abziehen?

Pri­vat­per­so­nen kön­nen bei den Bun­des­steu­ern maxi­mal Spen­den im Wert von 20 Pro­zent des eige­nen Rein­ein­kom­mens abzie­hen. Dabei müs­sen die Spen­den über das gan­ze Jahr im Mini­mum 100 Fran­ken betragen.

Auf kan­to­na­ler Ebe­ne kön­nen die Limi­ten für Steu­er­ab­zü­ge unter­schied­lich aus­fal­len. Auf der Web­sei­te der Zewo fin­dest du eine Über­sicht über die unter­schied­li­chen Limi­ten nach Kanton.

Wenn du wei­te­re Fra­gen zur Steu­er­erklä­rung hast, die wir hier nicht beant­wor­tet haben, kannst du dich unter fol­gen­den Links wei­ter in das The­ma einlesen:

Zewo: Spen­den von den Steu­ern abziehen

Beob­ach­ter: Geld spen­den und vom Steu­er­ab­zug pro­fi­tie­ren – das gilt

Das Spen­den­ma­ga­zin von StiftungSchweiz rich­tet sich an Spen­de­rin­nen und Spen­der. Es infor­miert über aktu­el­le Pro­jek­te, Trends im Spen­den­markt und gibt Tipps, die das digi­ta­le Spen­den ein­fa­cher machen. Jede zwei­te Woche erscheint ergän­zend der «Do Good» Spen­den-News­let­ter.