In der Schweiz gelten 8,7 % der Bevölkerung oder 735‘000 Personen als von Armut betroffen (BFS 2019). Armut in der Schweiz ist oft unsichtbar und bedeutet, dass der minimale hiesige Lebensstandard nicht erreicht wird. Wir helfen mit Naturalleistungen wie Betten, Kleidung, Einkaufsgutscheine oder Schulausrüstungen und bezahlen dringende Rechnungen, z.B. für Arztkosten. Für die Teilnahme am sozialen Leben setzt sich die Winterhilfe ein, indem sie Familien gemeinsame Unternehmungen ermöglicht und die Finanzierung von Freizeitaktivitäten für Kinder übernimmt.
Im vergangenen Jahr haben wir in der ganzen Schweiz mehr als 50’000 Menschen unterstützt, darunter über 27’000 Kinder.
Subsidiaritätsprinzip:
Die Winterhilfe definiert sich in erster Linie als Netz vor der öffentlichen Hand. Sie will verhindern, dass armutsgefährdete Menschen von dieser abhängig werden. Die Winterhilfe greift dort ein, wo die Hilfeleistungen der öffentlichen Hand nicht beansprucht werden können oder nicht ausreichen.
Niederschwelligkeit:
Der Zugang zu den Hilfeleistungen der Winterhilfe soll möglichst einfach sein. Die Winterhilfe Schweiz ist der Dachverband von 27 eigenständigen Kantonalorganisationen. Dank der regionalen Verankerung stehen die Geschäftsstellen in engem Kontakt mit den Armutsbetroffenen, wodurch eine direkte und unkomplizierte Hilfe gewährleistet ist.