Spende oder Sponsoring

Spen­de oder Spon­so­ring – was sind die Unterschiede?

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Ein Unter­neh­men ver­spricht Ihrer Orga­ni­sa­ti­on eine Geld­sum­me und möch­te dafür als Gegen­lei­stung sein ver­link­tes Unter­neh­mens­lo­go auf Ihrer Web­site plat­zie­ren las­sen und in Ihren Kom­mu­ni­ka­ti­ons­mass­nah­men regel­mäs­sig pro­mi­nent genannt wer­den. Han­delt es sich hier­bei um eine Spen­de oder Sponsoring? 

Die­ser Fall ist dem Spon­so­ring zuzu­ord­nen, weil die Fir­ma von Ihnen eine kla­re Gegen­lei­stung erhält und sich mit der pro­mi­nen­ten Plat­zie­rung einen posi­ti­ven Ein­fluss auf ihr Image oder/und höhe­re Bekannt­heit erhofft. Das Unter­neh­men bekommt von Ihnen kei­ne Spen­den­be­schei­ni­gung, son­dern eine Rech­nung, und kann den Geld­be­trag als Betriebs­aus­ga­ben steu­er­lich gel­tend machen – ohne eine Höchst­gren­ze zu beachten.

Eine Spen­de hin­ge­gen erfolgt immer ohne Gegen­lei­stung und ist nicht mit einem direk­ten Wer­be­ef­fekt ver­bun­den. Das Unter­neh­men wür­de also kei­ne Gegen­lei­stung erwar­ten und die Orga­ni­sa­ti­on wür­de dem Unter­neh­men in neu­tra­ler Form dan­ken, z. B. das Unter­neh­men beim Namen nen­nen und das Logo ohne Ver­lin­kung auf­füh­ren. So kön­nen Sie eine Spen­den­be­schei­ni­gung aus­stel­len und das Unter­neh­men darf den Betrag bis zu einer bestimm­ten Höhe von der Steu­er absetzen.

Übri­gens: Auch wenn Unter­neh­men Pro­duk­te mit ihrem Logo zur Ver­fü­gung stel­len, gilt dies als Spon­so­ring. Gibt es jedoch Pro­duk­te ohne Unter­neh­mens­lo­go an Sie wei­ter, ist dies eine Sach­spen­de. Dafür kön­nen Sie eben­falls eine Steu­er­be­schei­ni­gung ausstellen.

Spen­de

  • Frei­wil­li­ge Unter­stüt­zung ohne Gegenleistung
  • Der Spen­den­zweck steht im Fokus
  • Hat die Orga­ni­sa­ti­on einen gemein­nüt­zi­gen Sta­tus, kann dem Unter­neh­men eine Spen­den­be­schei­ni­gung aus­ge­stellt werden
  • Den Spen­den­den wird – z. B. im Jah­res­be­richt, in einem Maga­zin oder auf einem Pla­kat – neu­tral gedankt, jedoch nur mit kur­zer Nen­nung des Namens oder mit Logo, aber ohne Verlinkung
  • Arten: Geld­spen­de, Sachspende

Spon­so­ring

  • Unter­stüt­zung mit Gegenleistung
  • Mass­nah­men der Orga­ni­sa­ti­on sind sozu­sa­gen Werbeträger
  • Spon­so­ring­ver­trag regelt Details
  • Aus­ga­ben kön­nen als Betriebs­aus­ga­be von der Steu­er abge­zo­gen werden
  • Arten: Finanz­lei­stun­gen, Sach­lei­stun­gen, Dienstleistungen
  • Typen: z. B. Sport­spon­so­ring, Kul­tur­spon­so­ring, Umwelt­spon­so­ring, Social-Media-Sponsoring
  • Zie­le: Stei­ge­rung Bekannt­heit, Image, neue Ziel­grup­pen errei­chen, Umsatzsteigerung

Das Spen­den­ma­ga­zin von StiftungSchweiz rich­tet sich an Spen­de­rin­nen und Spen­der. Es infor­miert über aktu­el­le Pro­jek­te, Trends im Spen­den­markt und gibt Tipps, die das digi­ta­le Spen­den ein­fa­cher machen. Jede zwei­te Woche erscheint ergän­zend der «Do Good» Spen­den-News­let­ter.